Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,58481
BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99 (https://dejure.org/2003,58481)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2003 - XII ZR 422/99 (https://dejure.org/2003,58481)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - XII ZR 422/99 (https://dejure.org/2003,58481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,58481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97

    Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99
    Zutreffend weist das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 75, 195 = FamRZ 1980, 37 ff. sowie vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361) zur Bewertung unveräußerlicher Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich hin.

    Für diese Beurteilung spricht, daß der im Zugewinnausgleich zu berücksichtigende Nutzungswert sich auf die am Stichtag vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten beschränkt - so etwa bei einer Beteiligung an einer freiberuflichen Praxis die Nutzung eines Mandantenstammes - und nicht etwa künftig zu erzielende Gewinne zu kapitalisieren und hinzuzurechnen sind (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 aaO 363), während sich im vorliegenden Fall ein den Abfindungsbetrag übersteigender objektiver Wert der stillen Beteiligung des Antragsgegners allein aus der Aussicht ergibt, auch künftig am Gewinn der Mitarbeiter-KG beteiligt zu werden.

  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99
    Zutreffend weist das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 75, 195 = FamRZ 1980, 37 ff. sowie vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361) zur Bewertung unveräußerlicher Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich hin.
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99
    Auch außerhalb des Güterrechts ist eine doppelte Teilhabe eines Ehegatten an geldwerten Positionen des anderen nicht gerechtfertigt; so kann etwa neben einem rechtskräftig titulierten Trennungsunterhalt, bei dem der Nutzungsvorteil mietfreien Wohnens in der bisherigen Ehewohnung dem unterhaltspflichtigen Ehegatten bereits als Einkommen zugerechnet worden ist, nicht für den gleichen Zeitraum ein Nutzungsentgelt verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436, 437; Hahne FF 1999, 99, 103).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 69/85

    Bewertung eines GmbH-Anteils beim Zugewinnausgleich unter Lebenden

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99
    Danach ist in Fällen, in denen der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden nur eine geringere Abfindung erhält, als sie dem anteiligen Unternehmenswert entspricht, grundsätzlich nicht nur dieser Abfindungswert zugrunde zu legen, sondern auch der in der Vergangenheit aufgebaute und am Stichtag vorhandene Nutzungswert zu bemessen, den die Beteiligung für den Inhaber hat (vgl. ferner Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - IVb ZR 69/85 - FamRZ 1986, 1196, 1197).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99
    Auf dem gleichen Gedanken beruht auch die Erwägung, daß der Ehegatte, der im Anwaltshaftungsprozeß Schadensersatz wegen einer aufgrund falscher Beratung im Zugewinnausgleich nicht geltend gemachten Vermögensposition des anderen Ehegatten verlangt, sich darauf gegebenenfalls den Vorteil anrechnen lassen muß, der sich aus einer Berücksichtigung dieser Position in einem Unterhaltsvergleich ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1997 - IX ZR 37/97 - FamRZ 1998, 362, 364).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 UF 134/98
    Auszug aus BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99
    So wäre es beispielsweise unbillig, einen Ehegatten auch güterrechtlich an einer dem anderen Ehegatten vor dem Stichtag ausgezahlten Arbeitnehmerabfindung teilhaben zu lassen, soweit er daran bereits durch die Gewährung des unter Einbeziehung dieser insoweit als Einkommen behandelten Abfindung bemessenen Unterhalts partizipiert (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2000, 611, 612; Klingelhöffer BB 1997, 2216, 2217).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht